Datenschutzerklärung zum Hinweisgeberschutzgesetz

1. Verantwortliche Stelle

Diese Datenschutzerklärung beschreibt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen von Hinweisen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) durch die Rechtsanwaltskanzlei Ditscheid im Auftrag der Gebäudereinigung Kemp, Inhaber Stephan Kemp, erhoben und verarbeitet werden.

Verantwortlicher

Gebäudereinigung Kemp (Verantwortlicher nach dem HinSchG)
Römerstraße 64
53111 Bonn

Beauftragte interne Meldestelle (Auftragsverarbeiter):

Rechtsanwalt Alexander Ditscheid (nachfolgend „Hinweisnehmer“ genannt)
Am Engelsbach 39
53127 Bonn

2. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt, um Hinweise auf Rechtsverstöße innerhalb der Gebäudereinigung Kemp aufzunehmen, zu prüfen und notwendige Schritte zur Aufklärung einzuleiten. Dies umfasst insbesondere Hinweise auf Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz und andere relevante Gesetze und Unternehmensrichtlinien.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind:
• Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO: zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und zum Schutz berechtigter Interessen unseres Unternehmens,
• HinSchG: zur Einhaltung des Hinweisgeberschutzes und zur ordnungsgemäßen Verarbeitung von Hinweisen.

3. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Folgende personenbezogene Daten können durch die Meldestelle verarbeitet werden:
• Name und Kontaktdaten der hinweisgebenden Person (soweit nicht anonym gemeldet wird),
• Daten zum gemeldeten Sachverhalt (einschließlich eventuell involvierter Personen),
• Korrespondenz und Kommunikation im Zusammenhang mit der Prüfung und Bearbeitung des Hinweises,
• Informationen zur Einhaltung von Datenschutzmaßnahmen und Schutz der Identität des Hinweisgebers, falls diese gewünscht ist.

4. Pflichten der Rechtsanwaltskanzlei Ditscheid als beauftragte interne Meldestelle

Der Hinweisnehmer ist verpflichtet, alle Vorgaben der DSGVO und des HinSchG strikt einzuhalten und die Vertraulichkeit der hinweisgebenden Person zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere:
• Vertraulichkeitsgebot: Alle Informationen und personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und nur im erforderlichen Rahmen verarbeitet.
• Schutz der Identität: Die Identität der Hinweisgeberin oder des Hinweisgebers wird nur offengelegt, wenn eine ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person vorliegt oder eine rechtliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht.
• Umfang der Datenverarbeitung: Die Kanzlei Ditscheid verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Bearbeitung des Hinweises und der damit zusammenhängenden Sachverhalte.
• Dokumentationspflicht: Jeder eingegangene Hinweis wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen dokumentiert. Alle Dokumente werden ausschließlich zu internen Zwecken und nach den Anforderungen des HinSchG archiviert.
• Sicherheitsmaßnahmen: Die Kanzlei trifft technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit und Integrität der übermittelten Daten zu gewährleisten und den Zugriff auf unbefugte Dritte zu verhindern.

5. Dauer der Speicherung und Löschung von Daten

Die Speicherung der Daten erfolgt nur solange, wie dies für die Bearbeitung des Hinweises und die Erfüllung der gesetzlichen Dokumentationspflichten notwendig ist. Die Frist richtet sich nach den Vorgaben des HinSchG sowie anderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Nach Ablauf dieser Fristen werden alle personenbezogenen Daten sicher gelöscht, sofern keine weitere rechtliche Grundlage für die Aufbewahrung besteht.

6. Betroffenenrechte

Hinweisgebende Personen haben folgende Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten:
• Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO,
• Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten gemäß Art. 16 DSGVO,
• Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) gemäß Art. 17 DSGVO,
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO,
• Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 DSGVO.

Bitte beachten Sie, dass einige dieser Rechte unter Umständen eingeschränkt sein können, insbesondere wenn der Schutz der Identität oder die Wahrung der Vertraulichkeit der Meldung dies erfordert.

7. Kontakt und Beschwerderechte

Bei Fragen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Hinweisgabe oder zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich direkt an die Gebäudereinigung G oder an die beauftragte Meldestelle, die Rechtsanwaltskanzlei Ditscheid, wenden. Fragen zu laufenden Verfahren im Hinweisgeberschutzgesetz sind ausschließen an die hierfür vorgesehenen Kontaktstellen zu richten.

Falls Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten nicht rechtskonform erfolgt, haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Gebäudereinigung Kemp
Inhaber Stephan Kemp

Kontaktdaten der Meldestelle:

Postalische Meldung:
Rechtsanwalt Alexander Ditscheid
Am Engelsbach 39
53127 Bonn

Meldung per Email:
mitteilungen@meldestelle-kemp.de

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